Bereits im Vorfeld möglicher Rechtsstreitigkeiten beraten wir Sie umfassend auf dem Gebiet des pri- vaten Bau- und Architektenrechts / Werkvertragsrechts in allen Phasen eines Immobilienprojekts:
Vom Erwerb über den Bau/Umbau oder die Sanierung einer Immobilie bis hin zu deren Vermarktung.
Sollte ein Rechtstreit unumgänglich sein, so vertreten wir vor Gericht sowohl die Interessen von Bauunternehmern und Architekten in Bezug auf den Erhalt des vereinbarten Werklohnes als auch die Interessen von Bauherren in Bezug auf Mängel an der erbrachten Werkleistung.