Das Personenschadensrecht befasst sich mit Schadensersatzansprüchen nach der Verletzung oder dem Tod eines Menschen.
Typischerweise entstehen solche Ansprüche nach Verkehrsunfällen durch Kfz-Nutzung aber auch Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und Fußgänger können durch ihr Verhalten anderen erhebliche Schäden zufügen.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet der Bereich der Arzthaftung.
Im Personenschadensrecht ist jedes Schicksal anders. Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir den Sachverhalt genau auf und entwickeln eine Strategie zur optimalen Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.